Coronatests


Coronatestungen können nur am Ende der Sprechstunde bzw. nach Vereinbarung durchgeführt werden.


1) PCR Test:
  Der Standardtest.

Ein Abstrich wird mittels PCR (Polymerasekettenreaktion) analysiert. Dieses Testverfahren ist hochsensitiv und weist Genmaterial des Virus nach. Es besteht die Möglichkeit falsch positiver Befunde.

Grundsätzlich wird Virusmaterial über den Abstrichtupfer aufgenommen und im Labor künstlich vermehrt.

Dabei wird das vorhandene Virusgenmaterial verdoppelt, das Resultat wieder verdoppelt: Nach einem Zyklus 2, nach 2 Zyklen 4, nach 3 Zyklen 8 usw. Der CT Wert ist die Zahl der Verdoppelungsschritte.

Gegenwärtig geht man davon aus, daß ein Patient mit einem PCR Test und einem CT Wert > 30 nicht relevant ansteckend ist, was einer Vervielfältigung von einem Genpartikel auf ca. 1 Milliarde enspricht. Anders formuliert: Wenn man das vorhandene Virusgenmaterial auf eine Milliarde vervielfältigen muß, um es überhaupt erkennen zu können, dann ist wahrscheinlich kein lebensfähiges Virus vorhanden.

2) Antigentest (Schnelltest):

Neu auf dem Markt und nach jetzigem Wissensstand von brauchbarer Zuverlässigkeit sind Antigentests, die Viruspartikel im Nasenrachenraum nachweisen. Das Testergebnis ist innerhalb von 20-30 Minuten ablesbar.
Ich halte den Test für wichtig, um etwas mehr Sicherheit im Umgang mit Erkältungspatienten zu gewinnen.
Solange dieser Test knapp ist, muß er leider zurückhaltend verwendet werden.

Update: Der Test ist nicht mehr knapp und wird


3) Antikörpertests:

IgM werden frühestens nach 4-10 Tagen positiv, IgG nach etwa 20 Tagen.

Der Antikörpertest ist in erster Linie geeignet, eine durchgemachte Erkrankung nachzuweisen. Wie lange nach der Erkrankung Antikörper im Blut nachweisbar bleiben ist unklar und wahrscheinliche sehr variabel. Ich gehe von 6 Monaten aufwärts aus.


Wer wann getestet wird ist im Prinzip in der Coronatestverornung  geregelt, in der Praxis herrscht -vorsichtig formuliert-  einige Unklarheit

Jeder positive Test aus den oben genannten Kategorien muß an das Gesundheitsamt gemeldet werden.